Legal Info

NUTZUNGSBEDINGUNGEN – CONDO MUSIC

Marke: Condo Music
Inhaber: Kerem Gülcubuk
EUIPO-Registernummer: 018434707
Stand / Gültig ab: Oktober 2026 für alle Lizenzkäufe und Studio-Aufträge
Geltungsbereich: weltweit

Mit dem Kauf einer Lizenz bzw. der Beauftragung von Studio-Dienstleistungen akzeptierst du diese Nutzungsbedingungen.

§1 LIZENZMODELLE & NUTZUNGSRECHTE

Mit dem Kauf einer Lizenz erwirbst du ein zeitlich begrenztes, nicht-exklusives Nutzungsrecht – kein Eigentum, keine Unterlizenzierung, keine Weitergabe an Dritte.
Alle Leasing-Lizenzen (Basic, Standard, Pro) sind gültig für 10 Jahre ab Kaufdatum.

Hinweise:
• Alle Leasing-Lizenzen behalten das Producer-Tag.
• YouTube-Monetarisierung nur mit vorheriger Whitelist-Freigabe durch Condo Music.
• Content-ID-Systeme können aktiv sein.
• Preise verstehen sich – soweit anwendbar – unter Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG (keine Ausweisung von Umsatzsteuer).

§2 URHEBERRECHT & BESCHRÄNKUNGEN

Alle Rechte an Beats, Mix, Arrangements und bereitgestellten Dateien verbleiben – soweit gesetzlich zulässig – bei Condo Music bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber.
Du erhältst eine Lizenz zur Nutzung im Rahmen des gewählten Lizenztyps – keine Eigentumsrechte am Werk.
Das Urheberrecht als solches ist unveräußerlich (§ 29 Abs. 1 UrhG); übertragbar sind Nutzungsrechte (§ 31 UrhG).
Kein Weiterverkauf, kein Sample-Repackaging, keine Weitergabe auf Drittplattformen außerhalb der lizenzierten Nutzung.

§3 PRODUCER-TAG & CREDITS

Das Producer-Tag bleibt bei allen Leasing-Lizenzen erhalten.
Nur bei Exclusive-Lizenz und schriftlicher Freigabe durch Condo Music entfernbar.
Credit bei Release: „Produced by Condo Music“.

§4 YOUTUBE, CONTENT-ID & MONETARISIERUNG

Bei Basic, Standard und Pro: 1 Musikvideo erlaubt; Monetarisierung nur mit vorheriger Whitelist-Freigabe.
Ohne Freigabe kann Condo Music einen Content-ID-Claim geltend machen; Einnahmen aus dem Claim stehen dann Condo Music zu.
Weitere Videos erfordern ein Upgrade oder eine neue Lizenz.

§5 VERBOTENE NUTZUNG

Untersagt ist insbesondere:
• Verwendung in NFTs oder Blockchain-basierten Projekten
• Verkauf als Loops, Samples oder Sample-Packs
• Merchandising ohne vorherige schriftliche Genehmigung
• Nutzung in politischen Kampagnen oder diskriminierenden Inhalten

§6 EXCLUSIVE LICENSE – BESONDERHEITEN

Mit dem Erwerb einer Exclusive-Lizenz erhältst du exklusive, zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte laut separatem Exclusive-Vertrag; das unübertragbare Urheberrecht verbleibt gesetzlich beim Produzenten.

Darüber hinaus gilt, soweit im Exclusive-Vertrag nicht abweichend geregelt:
• Audio-Lizenz: einmalig, nicht übertragbar (keine Weitergabe der Exclusive-Rechte an Dritte ohne Zustimmung von Condo Music)
• Kommerzielle Nutzungsrechte enthalten, soweit im Exclusive-Vertrag beschrieben
• Publishing-/Urheberrechts-Splits (soweit Miturheberschaft / Mitwirkung):
– Nur Beat: 50 % Condo Music / 50 % Artist
– Mit Hook: 25 % Producer (Condo Music)
– Mit Topline/Vocal: 10 % Producer (Condo Music)
• Producer-Tag kann mit schriftlicher Freigabe entfernt werden
• Content-ID: vorherige Absprache erforderlich
• Exakte Bedingungen (inkl. Sync, Master-Umsatzbeteiligung) sind individuell verhandelbar und im Exclusive-Vertrag festzuhalten

§7 BACKUP & STUDIO-REGELN

• Du bist selbst für Backups deiner Projektdateien verantwortlich; Condo Music haftet nicht für Datenverlust nach Übergabe.
• Studio-Pakete umfassen maximal 3 Revisionen, soweit nicht anders vereinbart.
• Fremdmaterial (Beats, Samples, Aufnahmen Dritter) nur mit nachgewiesenem Recht zur Nutzung – siehe §9.
• Überziehung der gebuchten Studiozeit: Aufpreis 100 € / Stunde.

§8 SYNC-LIZENZIERUNG & PLATZIERUNGEN

Leasing-Lizenzen (Basic, Standard, Pro) und auch Exclusive-Lizenzen beinhalten keine automatische Synchronisationslizenz (Sync).

Die Nutzung von Beats oder daraus entstandenen Songs in visuellen Medien – darunter Filme, Serien, Werbung, Videospiele, Trailer, Podcasts oder Social-Media-Ads – ist nur mit einer separaten schriftlichen Sync-Freigabe durch Condo Music erlaubt.

Jegliche nicht genehmigte Sync-Nutzung kann zur sofortigen Lizenzentziehung, Sperrung der Veröffentlichung und rechtlichen Maßnahmen führen. Condo Music behält sich vor, Platzierungen in bestimmten Inhalten (z. B. politische Kampagnen, Erotikangebote, Glücksspielwerbung) abzulehnen.

Sync-Angebote Dritter sind Condo Music unverzüglich zu melden. Es besteht kein automatischer Sync-Anspruch des Artists; jede Sync-Vergütung wird individuell vereinbart.

Sync-Anfragen: Kontaktformular auf condo-music.com/contact oder E-Mail an support@condo-music.com.

§9 VOM KUNDEN BEREITGESTELLTES AUDIOMATERIAL / FREMD-BEATS & SAMPLES

(1) Bringt du als Auftraggeber eigene Beats, Instrumentals, Samples, Aufnahmen oder sonstiges Audiomaterial zur Bearbeitung (insbesondere Recording, Mixing, Mastering, Editing) mit bzw. stellst du solches Material digital bereit, garantierst du, dass du sämtliche erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz- und Bearbeitungsrechte besitzt – einschließlich aller erforderlichen Sample-Clearances und Zustimmungen der Rechteinhaber.

(2) Condo Music (Kerem Gülcubuk) agiert in diesen Fällen ausschließlich als technischer Werkdienstleister. Condo Music ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit oder Wirksamkeit der Lizenzkette oder Clearances zu prüfen.

(3) Du stellst Condo Music (Kerem Gülcubuk) sowie ggf. eingesetzte Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter – insbesondere aus Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz- und Markenrecht – einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung (angemessene Anwalts- und Gerichtskosten) und etwaiger Schadensersatzforderungen auf erstes Anfordern vollständig frei und hältst Condo Music insoweit schadlos.

§10 VERSTOSS & FOLGEN

Bei Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen bzw. gegen die jeweilige Lizenz kann Condo Music insbesondere:
• die Lizenz sofort entziehen,
• eine rückwirkende Monetarisierungssperre bzw. Content-Claims veranlassen,
• rechtliche Schritte einschließlich Schadensersatz einleiten.

§11 UMSATZBETEILIGUNG & PUBLISHING

A) Non-Exclusive Beat-Leases (Basic / Standard / Pro) – innerhalb der Stream-Caps

Solange die in §1 genannten Nutzungsgrenzen der jeweiligen Leasing-Lizenz eingehalten werden (insbesondere Stream-Cap bis 500.000), schuldest du Condo Music 0 % Master-Umsatzbeteiligung am Master-Umsatz des lizenzierten Tracks.

B) Master-Umsatzbeteiligung 10 % – Exclusive oder Überschreitung der Leasing-Limits

(1) Exclusive-Lizenz: Soweit der Exclusive-Vertrag nichts anderes regelt, gilt: Bis 100.000 Streams des lizenzierten Tracks (alle Plattformen zusammen) gehören die Master-Erlöse zu 100 % dir. Ab dem Halbjahr, das auf das Halbjahr folgt, in dem der Track 100.000 Streams überschreitet, erhält Condo Music 10 % der Nettoerlöse des Tracks. Für die Zeit davor gibt es keine Beteiligung (keine Rückwirkung).

(2) Überschreitung der Leasing-Limits: Überschreitest du ein Limit deiner Leasing-Lizenz nach §1 (Streams, Verkäufe, Videos, Radios), ohne rechtzeitig auf eine passende höhere Lizenz bzw. Exclusive upzugraden, erhält Condo Music 10 % der Nettoerlöse des Tracks ab dem Halbjahr, das auf das Halbjahr folgt, in dem das Limit überschritten wurde. Solange die Limits eingehalten werden, gilt 0 % (siehe A).

(3) Halbjahre sind jeweils der 01.01.–30.06. und der 01.07.–31.12.

(4) Nettoerlöse sind alle Einnahmen, die dir aus dem Track bzw. dem abgeleiteten Werk zufließen – insbesondere aus Streaming, Verkauf (physisch/digital), monetarisierten Live-Shows mit Bezug zum Werk, Merch mit Bezug zum Werk, Sync-Deals, Werbung und sonstigen Lizenzen – abzüglich Umsatzsteuer und abzüglich nachgewiesener Gebühren deines Distributors.

(5) Abrechnung und Zahlung: Du teilst Condo Music unaufgefordert mit, wenn der Track 100.000 Streams bzw. ein Leasing-Limit überschreitet. Danach rechnest du halbjährlich zum 30.06. und 31.12. ab und zahlst den Anteil jeweils innerhalb von 60 Tagen nach Ende des Halbjahres; die Auszüge deines Distributors legst du bei.

Offenlegung: Auf Anfrage von Condo Music sind relevante Einnahmenangaben (z. B. Distributor-/Label-Auszüge) offenzulegen. Condo Music kann Einsicht in geeignete Nachweise verlangen.

C) Publishing / Urheberrechts-Split (GEMA / PRO)

Soweit Miturheberschaft bzw. schöpferische Mitwirkung vorliegt, gilt – soweit nicht schriftlich anders vereinbart – ein Publishing-/Urheberrechts-Split von 50 % Condo Music / 50 % Artist (GEMA bzw. zuständige Verwertungsgesellschaft / PRO).
Ohne schöpferische Mitwirkung des Artists (z. B. reine Ghost-Production) kann der Split abweichend vereinbart werden.

§12 GERICHTSSTAND & GELTENDES RECHT

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit anwendbar.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, soweit du Kaufmann, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen bist (§ 38 ZPO).
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates deines gewöhnlichen Aufenthalts bleiben unberührt, soweit sie anwendbar sind.

§13 SPRACHREGELUNG & VERBINDLICHKEIT

Diese Nutzungsbedingungen liegen in Deutsch und Englisch vor. Bei Auslegungsfragen ist die deutsche Fassung rechtsverbindlich.

§14 WIDERRUFSRECHT, DIGITALE INHALTE & CHARGEBACKS

A) Kein pauschaler Verzicht
Ein pauschaler Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts findet nicht statt.

B) Studio-Dienstleistungen (Verbraucher)
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß § 355 BGB zu, soweit gesetzlich vorgesehen.
Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über Dienstleistungen nach Maßgabe des § 356 Abs. 5 BGB – insbesondere bei zahlungspflichtigen Dienstleistungen mit vollständiger Erbringung, wenn du vor Beginn der Erbringung ausdrücklich zugestimmt hast, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und deine Kenntnis davon bestätigt hast, dass dein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt (sowie ggf. die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen, z. B. bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen die Übermittlung der Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger).

C) Digitale Sofort-Downloads (Beats / Stems / digitale Inhalte)
Bei Verträgen über die Bereitstellung nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlicher digitaler Inhalte erlischt das Widerrufsrecht nach Maßgabe des § 356 Abs. 6 BGB, wenn Condo Music mit der Vertragserfüllung (Bereitstellung / Download) begonnen hat und – bei zahlungspflichtigen Verträgen – du ausdrücklich zugestimmt hast, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erfüllung begonnen wird, deine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hast und dir eine Bestätigung gemäß § 312f BGB zur Verfügung gestellt wurde.

D) Chargebacks bei Missbrauch
Bei missbräuchlichen Chargebacks, Betrug oder Zahlungsstörungen ohne berechtigten Widerruf bzw. ohne sonstigen gesetzlichen Anspruch kann Condo Music die betreffende Lizenz entziehen und die Nutzung untersagen. Dies schränkt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht ein.

Widerrufserklärungen richte bitte an: inside@condo-music.com
Telefon: +49 179 1776071

§15 ATTRIBUTION AUF STREAMING-PLATTFORMEN

Der Credit „Produced by Condo Music“ ist auf relevanten Plattformen verpflichtend, insbesondere Spotify (Track Credits / Metadata), YouTube (Beschreibung) sowie Apple Music / Tidal soweit technisch möglich.
Fehlt der Credit trotz Zumutbarkeit, kann die Lizenz entzogen werden.

§16 RELEASE-SPERRRECHT

Bei Verstößen behält sich Condo Music vor, Releases über Distributoren (z. B. DistroKid, iMusician, TuneCore u. a.) temporär sperren bzw. Takedowns anfordern zu lassen, bis der Verstoß beseitigt oder eine Einigung erzielt ist.

§17 BLACKLIST & LIZENZSPERRE

Wiederholte oder vorsätzliche Verstöße können zum Ausschluss von zukünftigen Lizenzkäufen und Angeboten führen.

§18 DATENSCHUTZ

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Die vollständige Datenschutzerklärung findest du unter:
https://condo-music.com/de/datenschutz/

Quellen (Orientierung, Stand Abruf Oktober 2026):
• § 355 BGB – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
• § 356 BGB – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html
• § 38 ZPO – https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__38.html
• UrhG §§ 29, 31 (Urheberrecht unveräußerlich / Nutzungsrechte) – https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/

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